Dr. Christian Holthaus

Der Anfang: „klassische” Gutachtertätigkeit.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich Privat-, Gerichts- und Schiedsgutachten nach den Richtlinien der Sachverständigenordnung.

Als Diplom Kaufmann ist mein Schwerpunkt die Begutachtung von Anwendungen im kaufmännischen Bereich. Hierzu gehören insbesondere die vielfältigen Aspekte von notleidenden Projekten. Typische Begutachtungsobjekte sind: instabil laufende Programme (Abstürze), Laufzeitverhalten, fehlerhafte Ergebnisse, unzutreffende Sachgebietserschließung sowie Konflikte aus der kaufmännischen Abwicklung und Projekten (Angemessenheit von Kosten).

In der Regel ist es dabei notwendig, die Beweise im Ortstermin zu erheben auf Reproduzierbarkeit zu untersuchen und zu dokumentieren. Selbstverständlich können alle Beteiligten an den Untersuchungen teilnehmen und werden auch im Einzelnen über die angewendeten Methoden informiert.

Die Vergütung erfolgt bei Gerichtsgutachten nach dem JVEG, bei Privatgutachten nach Vereinbarung.

Die IHK Hannover / Hildesheim verfügte die Bestellung für Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännischen Bereich

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